Bullenstall – letzte Phase?

Nachdem das Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung des Bullenstalls erteilt hatte, lag es am Gemeinderat, zu entscheiden, ob die Gemeinde Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Zwar ging es dabei durchaus auch um die Frage, ob die Gemeinde gegen das Vorhaben eines Gemeindebürgers und (landwirtschaftlichen) Unternehmers klagen will, aber auf der anderen Seite wurden durch den Bauantrag zur Errichtung eines riesigen Bullenstalls die Rechte vieler anderer Bürger in der Umgebung des Hofs missachtet bis hin zum möglichen Wertverlust etlicher Grundstücke. Gerade im Hinblick auf Geruchsbelästigung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Landratsamt die Einwände der Gemeinde sowie zahlreicher Bürger nicht beachtet. Deswegen hat FDP-Gemeinderat Dieter Josten dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, gegen die Entscheidung des Landratsamts vorzugehen, zugestimmt.


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